Allg. Geschäftsbedingungen (AGB) der FALKINUM Solar GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FALKINUM Solar GmbH in Neudorf im Weinviertel

Stand: 22.07.2024

1. Allgemein

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von FALKINUM Solar GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer die FALKINUM Solar GmbH erklärt schriftlich ihre ausdrückliche Zustimmung. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Die FALKINUM Solar GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Angebote

Die Angebote der FALKINUM Solar GmbH sind, sofern nicht im Angebot anderslautend angeführt, freibleibend. Technische Änderungen der Komponenten bzw. die Verwendung von technisch höher entwickelten Komponenten sind vorbehalten.

Mitarbeiter und Vertreter der FALKINUM Solar GmbH sind nicht befugt, mündlich Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot der FALKINUM Solar GmbH.

Die Preise gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk bzw. ab Lager, ausschließlich Verpackung, Verladung, Aufstellung, Versicherung und Mehrwertsteuer.

Liegen zwischen Angebotslegung und Leistungsausführung mehr als zwei Monate, so werden die Preise allfälligen Änderungen bei den Lohnkosten und/oder Materialkosten entsprechend angepasst.

Unsere Angebote sind auf Grund der aktuellen Marktsituation 10 Tage gültig, sofern nicht im Angebot anderslautend angeführt . 

3. Zahlungen

Mangels anderer Vereinbarung sind 50 % des Preises bei Vertragsabschluss und 50 % bei Fertigstellung mit der Schlussrechnung fällig. Die Rechnungsbeträge sind jeweils innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das Geschäftskonto  der FALKINUM Solar GmbH einzuzahlen. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Eingangs auf unserem Geschäftskonto als geleistet.

Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei Zahlungsverzug ist FALKINUM Solar GmbH berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Wir sind aber jedenfalls berechtigt, uns verrechnete höhere Bankzinsen zu verlangen. Weiters ist die FALKINUM Solar GmbH berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden, die sofortige Zahlung der gesamten aushaftenden Forderung zu verlangen und insbesondere allenfalls gewährte Zahlungsziele zu widerrufen; dieses Recht steht der FALKINUM Solar GmbH auch dann zu, wenn nach Vertragsabschluss ungünstige Umstände über die Zahlungsfähigkeit oder die wirtschaftliche Lage des Kunden bekannt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen Ansprüchen, welcher Art auch immer, zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. 

Die auf dem Auftrag ausgewiesenen Preise basieren auf dem zum Datum des aufschiebend bedingten Auftrages relevanten Einkaufspreises der Komponenten sowie der zu diesem Zeitpunkt geltenden technischen und rechtlichen Vorschriften in Hinblick auf die Installation von PV Anlagen. Sollten zum Zeitpunkt der geplanten Installation die Preise für Material und/oder Lohn um mehr als 5% steigen, oder sollten eine Änderung der technischen und rechtlichen Vorschriften in Hinblick auf die Installation von PV Anlagen Mehrleistungen von FALKINUM Solar GmbH erfordern, so werden die ausgewiesenen Preise um den entsprechenden Prozentsatz und/oder um die Kosten der Mehrleistungen erhöht. Die Höhe einer etwaigen Preiserhöhung wird dem Kunden spätestens zehn Werktage vor dem geplanten Installationstermin durch FALKINUM Solar GmbH bekanntgegeben. 

4. Lieferleistungen

Die von FALKINUM Solar GmbH oder beauftragter Dritte angegebenen Montage und Lieferfristen sind stets unverbindlich, außer es wurde ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, sonstige unvorhersehbare oder von der FALKINUM Solar GmbH oder beauftragter Dritte nicht beeinflussbare Ereignisse befreien die FALKINUM Solar GmbH und beauftragte Dritte für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei unserem Lieferanten oder dessen Vorlieferanten eingetreten sind. Dem Kunden entstehen dadurch keine Ansprüche. Sollte die FALKINUM Solar GmbH oder beauftragter Dritter ausnahmsweise einen Liefertermin nicht einhalten können, so ist eine Haftung für leicht verschuldete Lieferverzögerungen seitens FALKINUM Solar GmbH und beauftragter Dritter ausgeschlossen.

Wird die Leistungsausführung durch im Einflussbereich des Kunden liegende Gründe verzögert oder unterbrochen, so trägt der Kunde sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten. Die FALKINUM Solar GmbH ist in diesem Fall berechtigt, Leistungen bzw. Aufwendungen mit Teilabrechnungen fällig zu stellen.

Der Kunde gestattet der FALKINUM Solar GmbH und den von der FALKINUM Solar GmbH beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zum Ausführungsort, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

5. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Der Kaufgegenstand bzw. die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen im Eigentum der FALKINUM Solar GmbH.

Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die FALKINUM Solar GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Komponenten heraus zu verlangen. Kosten für die Demontage oder Ablieferung, für technische Veränderungen die durch die Montage bedingt waren oder auf Wunsch des Kunden erfolgt sind, trägt der Kunde.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes ist nur dann einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen, wenn dies ausdrücklich erklärt wird. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Pfändungen oder sonstige Inanspruchnahmen unseres Vertragsgegenstandes durch Dritte FALKINUM Solar GmbH unverzüglich anzuzeigen und dem Dritten gegenüber auf unser Eigentum hinzuweisen.

6. Inbetriebnahme und Abnahme

Die Abnahme erfolgt durch den Kunden nach Inbetriebnahme des Systems.

Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Anlage nicht innerhalb einer ihm von der FALKINUM Solar GmbH gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl der Kunde dazu verpflichtet ist. Die FALKINUM Solar GmbH kann sich bei der Durchführung der Abnahme und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls von der FALKINUM Solar GmbH beauftragten Dritten vertreten lassen. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Anlage vom Kunden vorbehaltlos in Gebrauch genommen worden ist.

Über die Abnahme ist ein Protokoll zu fertigen, das von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnen ist.

7. Garantie

Die angeführten Garantien sind Herstellergarantien welche auch bei Ausfall oder Insolvenz der Lieferanten (Hersteller) von der FALKINUM Solar GmbH nicht übernommen werden.

8. Gewährleistung

Die FALKINUM Solar GmbH gewährleistet die Mängelfreiheit ihrer Leistungen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Werden Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den originalen Spezifikationen entsprechen oder die Ware unsachgemäß gehandhabt, so entfällt jede Gewährleistung, soweit ein Mangel hierauf zurückzuführen ist.

Für eventuell entstehende Schäden bei der Montage der Anlage an Dacheindeckungen übernimmt die FALKINUM Solar GmbH keinerlei Verantwortung.

Für die natürliche Alterung der Dacheindeckung übernimmt die FALKINUM Solar GmbH ebenso keine Gewähr.

Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Struktur und Photovoltaikmodule, etc.).

Der Kunde hat sogleich nach Erhalt der Ware diese zu überprüfen und zu übernehmen oder durch bevollmächtigte Personen überprüfen und übernehmen zu lassen. Verzichtet der Kunde auf die Prüfung ausdrücklich oder stillschweigend, so gilt der Kaufgegenstand als ordnungsgemäß geliefert und abgenommen.

Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich schriftlich unter genauer Bezeichnung und Beschreibung des Mangels der FALKINUM Solar GmbH mitzuteilen. Die mangelhafte Ware ist an den Sitz von FALKINUM Solar GmbH oder an Dritte anzuliefern. Sofern die Transportkosten nicht außer Verhältnis zum Auftragswert stehen, werden diese durch den Kunden getragen. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von FALKINUM Solar GmbH durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder Preisänderung.

Weist die Anlage bei Abnahme einen Mangel auf, ist die FALKINUM Solar GmbH zunächst zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung und Alterung, Schäden infolge unsachgemäßer oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und Nichtbeachtung von Betriebsanweisungen. Das gleiche gilt bei Schäden, die durch Änderungen oder Arbeiten zur Instandsetzung des Käufers oder von der FALKINUM Solar GmbH nicht eingeschalteter Dritter entstehen.

9. Förderabwicklung

Sollte aus irgendwelchen Gründen die beantragte Förderung von Seiten der Förderstelle nicht ausbezahlt werden, kann die FALKINUM Solar GmbH keine Garantie (Haftung) übernehmen!

10. Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die der FALKINUM Solar GmbH7 entstehenden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn-, Inkasso- sowie Klagekosten und – Spesen zu ersetzen auch wenn die FALKINUM Solar GmbH das Mahnwesen selbst betreibt.

11. Rücktritt

Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden ist die FALKINUM Solar GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts besteht für die FALKINUM Solar GmbH bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die FALKINUM Solar GmbH sogar berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, den Eigentumsvorbehalt gem. Pkt. 5 geltend zu machen und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde unberechtigt vom Vertrag zurück oder begehrt seine Aufhebung, so hat FALKINUM Solar GmbH die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach Wahl von FALKINUM Solar GmbH einen pauschalierten Schadenersatz von 25 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu bezahlen.

Hinweis zu Punkt 3 Zahlungen:
Sollte der Kunde mit der Preiserhöhung für Material oder durch eine Erhöhung aufgrund von Änderung der technischen und/oder rechtlichen Vorschriften bei der Installation nicht einverstanden sein, erwächst entweder der aufschiebend bedingte Auftrag nicht in Rechtskraft oder kann der Kunde bis 5 Tage vor dem geplanten Installationstermin auch nach Erfüllung der aufschiebenden Bedingung (Erlangen der Förderzusage) vom Vertrag zurücktreten und hat auch diesfalls eine Rückabwicklung derart zu erfolgen, dass etwaige entrichtete Zahlungen im Zusammenhang mit der Durchführbarkeitsstudie durch FALKINUM Solar GmbH zurückzubezahlen sind. 

12. Schadensersatzansprüche

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt auch für Personenschäden sowie auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall.

Schadensersatzansprüche sind für eventuell entstehende Schäden bei der Montage der Photovoltaik Anlage an Dachbedeckungen, Fassade, Balkonen & Terrassen, verursacht durch die FALKINUM Solar GmbH oder beauftragte Dritte, ausdrücklich ausgeschlossen.

Soweit eine Haftung der FALKINUM Solar GmbH oder beauftragter Dritter ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Angestellten der FALKINUM Solar GmbH, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Die vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

13. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

14. Werbung, Referenzen

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die FALKINUM Solar GmbH die installierte Anlage als Referenz mit Firmenlogo benennen und mit Fotos der Anlage werben darf.

15. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Anwendung von Kollisionsnormen ist ausgeschlossen, so dass eine Rückverweisung auf eine ausländische Rechtsordnung nicht stattzufinden hat. Die Vertragssprache ist Deutsch. Erfüllungsort für sämtliche gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz der FALKINUM Solar GmbH.

16. Salvatorische Klausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen werden von den Vertragspartnern durch Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung am Nächsten kommen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17. Datenschutz

Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Zustimmung zur Ermittlung, Verarbeitung, Verwendung und Überlassung sämtlicher personenbezogenen und sonstigen, mit diesem Rechtsgeschäft zusammenhängenden Daten in elektronischer Form.

18. Urheberrechte

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Allgemeines

Statik/Voraussetzungen: 

Unsere Photovoltaikmodule und Befestigungselemente sind für Standarddächer ausgelegt und geeignet. Vor der Montage der Photovoltaikanlage sind bauseits statische Berechnungen für das Dach durch behördlich geprüfte Personen durchzuführen. Besonders bei älteren oder außergewöhnlichen Dacheindeckungen ist es ebenfalls empfehlenswert, die Tragfähigkeit sowie die erforderliche Eignung von hierfür befugten Personen prüfen zu lassen.

Schneefang bei Photovoltaikanlagen: 

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Photovoltaikmodule keine Schneefangvorrichtung sind und es aus diesem Grund dringend notwendig ist, dafür geeignete Vorrichtungen gegen plötzlichen Schneerutsch zu sichern. Sollte durch nachträgliche Wünsche des Kunden oder durch eine nachträgliche Situationsänderung am Standort zusätzlicher Aufwand entstehen, wird dieser gesondert verrechnet

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